Premium Paprika in bester Qualität aus Ungarn

Beitrag aus 2007:

Sept. 2007: Kontrollierte Spitzenqualitäten – das ist nichts Neues für EDORA. Wir möchten dies aus aktuellem Anlass nochmals auf der News-Seite betonen, da in Ungarn und Österreich Proben von Paprika gefunden worden, die einen erhöhten Gehalt am Schimmelpilzgift Aflatoxin B1 enthielten. Daraufhin hat Ungarn die EU Partnerländer vor möglicherweise belastetem Paprikapulver gewarnt. Wie der Gewürzverband mitteilt, scheinen einige Paprikamühlen in Ungarn den hochwertigen, momentan sehr teuren einheimischen Paprika mit billigen Qualitäten aus Südamerika (Brasilien) oder China gemischt und somit verfälscht zu haben.
Dies ist für EDORA wieder einmal der Beweis für das falsche Einkaufsverhalten der Einkäufern aus Lebensmittel-Industrie und -Handel und auch das der privaten Haushalte:
Geiz ist bei Lebensmitteln fehl am Platz, weil dies zwangsläufig auf Kosten der Qualität geht.
Geprüfte Qualität wird immer seinen Preis wert sein. Das sollten wir alle nach den vielen Skandalen im Lebensmittelbereich gelernt haben.

EDORA bezieht seinen Paprika aus Ungarn, da dort bekanntermaßen die besten Qualitäten kultiviert werden. Damit die Ware nicht nur geschmacklich und optisch den hohen EDORA Ansprüchen genügt, wird jede Paprika-Charge durch ein akkreditiertes Lebensmittellabor intensiv analysiert auf:
Mikrobiologie
Chlorpestzide
Phosphorpestizide
Stickstoffpestizide
Pyrethroide
Synergisten und weitere Pestzide
Aflatoxine =Gift des Schimmelpilzes Aspergillus flavus
Ochratoxin A (OTA)
illegal zugesetzte Farbstoffe (z. B. Sudan 1-4, Buttergelb, etc.)

Hierbei hat EDORA sich extrem niedrige interne Grenzwerte auferlegt. Da Aflatoxine als krebserregend gelten, akzeptiert EDORA ausschließlich ungarischen Paprika, in dem Aflatoxine nicht nachweisbar sind (Nachweisgrenze 0,5µg/kg, gesetzliche Höchstmenge Gesamtaflatoxin bei Pfeffer, Paprika, Muskatnuss = 10µg/kg gemäß Aflatoxin-Verordnung).

Somit können wir gewährleisten – und das belegen auch wieder die permanenten Analysen – dass in EDORA Paprika aus Ungarn keine Aflatoxine nachgewiesen wurden. Auch das Mykotoxin Ochratoxin ist in EDORA Paprika aus Ungarn nicht nachweisbar (für dieses Pilz-Gift gibt es momentan noch keinen offiziellen EU-Grenzwert).

Diese permanente Qualität kann nur durch ausgesuchte, hochwertige Rohware erreicht werden. Deshalb haben wir mit unserer Paprikamühle vertraglich vereinbart, ausschließlich Paprika aus Ungarn für die Produktion des Paprikapulvers (Anbaugebiet: Kalocsa) einzusetzen.

Paprika aus Ungarn ist sehr teuer geworden. Aufgrund dieses hohen Preisdruckes im Gewürzmarkt vermischen einige Hersteller in Ungarn den guten, teuren Paprika mit billigem spanischen, marokkanischen oder südamerikanischen Paprika. Wir verurteilen eine solche Praxis, da dies den Verbraucher täuscht und zwangsläufig zu Lebensmittelskandalen führt.

Qualität hat seinen Preis: auch in preisbewussten Zeiten sollte der Verbraucher sich vor Augen führen, dass hochwertige und intensiv kontrollierte Lebensmittel vielleicht preiswert sein können, aber niemals billig.

In der Ausgabe 04/2005 von Ökotest wurden einige Paprikasorten untersucht. Ökot-Test fand heraus, dass einige Paprikapulver einen überhöhten Gehalt an Aflatoxin aufwiesen (meist Discounterprodukte). Paprika-Pulver des größten deutschen Herstellers lag sogar über dem Grenzwert und wäre somit gar nicht verkehrsfähig.
Auch hier handelt es sich höchstwahrscheinlich um spanische oder brasilianische Ware. Der Test ist auch passend betitelt mit “ Einfach geschmacklos„.

Immer wieder erhalten wir vom EU-Schnellwarnsystem Nachrichten über erhöhte Ochratoxin-A Werte in Paprika, mit Ursprung Spanien und Südamerika.
Auch wenn es für dieses Schimmelpilzgift (Mykotoxin) noch keinen Grenzwert gibt, wird bei Edora jede Paprika und Pfeffer-Charge auf diese mögliche Kontamination hin untersucht. Intern haben wir einen Grenzwert von 5µg/kg festgelegt. Derzeit wird ein offizieller Grenzwert von 50 bis gar 150µg/kg diskutiert. Der Edora Grenzwert liegt somit deutlich unter den zukünftig zu erwartenden gesetzlichen Grenzwerten. Bisher war das Ergebnis der Analysen „nicht nachweisbar“.